Karlsruhe – Für die Reparatur eines Gebrauchtwagens muss ein Käufer nicht bezahlen, wenn sich die Rechtslage und die vertraglich garantierten Leistungen des Autohändlers nicht decken.
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Karlsruhe/München – Halter von Wohnmobilen haben bei einem unverschuldeten Unfall keinen Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.
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Karlsruhe – Ein Fahrzeughalter kann die Reparaturkosten für einen Unfallwagen auch dann verlangen, wenn sie dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
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München – Geländewagen sind bei der Steuer grundsätzlich als Pkw zu behandeln – und nicht als „anderes Fahrzeug“ im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
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Coburg - Wer mit seinem Auto einen als privat gekennzeichneten Parkplatz benutzt, darf nicht auf gefahrloses Befahren vertrauen. Er kann daher vom Eigentümer des Parkplatzes keinen Schadenersatz verlangen, wenn das Fahrzeug beschädigt wird.
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